Militärverbrechen

Militärverbrechen

Militärverbrechen, die Verletzungen der besondern militär. Pflichten, z.B. Kriegsverrat, Fahnenflucht, Feigheit, Insubordination. Man rechnet zu den M. auch gemeine Verbrechen, sofern sie, wenn im Militärverhältnis begangen, mit höherer Strafe bedroht sind.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Militärverbrechen — Militärverbrechen, die eigenthümlichen Verbrechen (Standesverbrechen s.u. Verbrechen), welche von Soldaten, als solchen, begangen werden. Bei der jetzt ganz geänderten Militärverfassung sind sowohl die römischen als Reichsgesetze höchstens analog …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Militärverbrechen — Militärverbrechen, im weitern Sinn überhaupt alle strafbaren Handlungen, die, weil von Militärpersonen begangen, vor die Militärgerichte gehören (s. Militärstrafgerichtsbarkeit); im engern und eigentlichen Sinn aber diejenigen Verbrechen, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Meuterei — Meuterei, 1) im weiteren Sinn jedes Zusammenrotten Mehrer in der Absicht, Gewalt gegen Vorgesetzte anzuwenden, daher man z.B. auch von M en der Sträflinge spricht, wenn dieselben sich zu einem Ausbruch etc. zusammenrotten; 2) im engeren Sinne das …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Militärgesetzgebung — Militärgesetzgebung, der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, durch welche die rechtliche Stellung der Militärpersonen geregelt wird. Hierher gehören zunächst die Gesetzesvorschriften über die Wehrpflicht (s. d.) überhaupt, ferner derjenigen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Militärstrafgesetzbuch — Militärstrafgesetzbuch, das Gesetzbuch, das die auf Militärverbrechen (s. d.) gesetzten Strafen enthält. Das deutsche M. (mit Anmerkungen hrsg. von Herz u. Ernst, Berl. 1903) datiert vom 20. Juni 1872 und ist 1. Okt. d. J. in Kraft getreten.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Todesstrafe — Todesstrafe, die Hinrichtung eines Verbrechers zur Sühne begangenen Unrechts. Je nachdem diese Hinrichtung (s. d.) in mehr oder weniger schmerzhafter Weise vollzogen wurde, unterschied man im ältern Strafrecht zwischen geschärfter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Posten — (v. ital. Posto), 1) eine Stelle od. ein Punkt, wo Jemand zu einer bestimmten Verrichtung angestellt wird; daher 2) ein Amt; 3) ein Punkt, wo eine Schildwache aufgestellt wird; dessen Verlassung od. Versäumung s. u. Militärverbrechen d); 4) diese …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Selbstverstümmelung — Selbstverstümmelung, das Verbrechen, welches ein Kriegsdienstpflichtiger dadurch verübt daß er sich vorsätzlich eine Körperverletzung, Verunstaltung od. Krankheit selbst bei bringt od. durch Andere beibringen läßt, um dadurch dem Kriegsdienste zu …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Strafe — (Poena, Vindicta, Animadversio, Coërcitio), jeder Nachtheil, jedes Übel, welches denjenigen trifft, welcher sich eines Unrechtes od. einer unerlaubten Handlung schuldig gemacht hat. I. In ethischer Hinsicht unterscheidet man natürliche S n,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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